Teilnehmergebühren
Die Höhe der Teilnehmergebühr wird nach zwei Verfahren erhoben. Welches Verfahren Anwendung findet hängt vom Veranstalter ab.
- Die Teilnehmergebühr wird pro teilnehmender Person erhoben. Für die Gesamtsumme multipliziert man die Anzahl der Teilnehmer mit der Gebühr. Ab 9 Personen sind Sondertarife möglich. Bitte Anfragen
- Die Teilnehmergebühr richtet sich nach der Betriebsgröße. Als Grundlage wird die Anzahl aller Beschäftigten angesetzt. Die Höhe kann der Tabelle entnommen werden und wird pauschal erhoben, egal wieviele Teilnehmer von dem Betrieb in der jeweiligen Tarifgruppe entsendet werden.
Tarifgruppe I bis 8 Teilnehmer Tarifgruppe II
9 - 16 Teilnehmer Tarifgruppe III 17- 25 Teilnehmer auf Anfrage ab 26 Teilnehmer