Teilnehmergebühren

Die Höhe der Teilnehmergebühr wird nach zwei Verfahren erhoben. Welches Verfahren Anwendung findet hängt vom Veranstalter ab.

  • Die Teilnehmergebühr wird pro teilnehmender Person erhoben. Für die Gesamtsumme multipliziert man die Anzahl der Teilnehmer mit der Gebühr. Ab 9 Personen sind Sondertarife möglich. Bitte Anfragen
  • Die Teilnehmergebühr richtet sich nach der Betriebsgröße. Als Grundlage wird die Anzahl aller Beschäftigten angesetzt. Die Höhe kann der Tabelle entnommen werden und wird pauschal erhoben, egal wieviele Teilnehmer von dem Betrieb in der jeweiligen Tarifgruppe entsendet werden.
    Tarifgruppe Ibis 8 Teilnehmer

    Tarifgruppe II

    9 - 16 Teilnehmer
    Tarifgruppe III17- 25 Teilnehmer
    auf Anfrageab 26 Teilnehmer